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Beitragsberechnung und Satzung

Benutzungsgebühren Kindertagesstätten

Die Neuregelung der Elternbeiträge für Kindergärten zum 01.01.1994 erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 16.12.1992 (Nds. GVBl. 49/92 S. 353 ff). Das Gesetz sieht vor, dass die Beiträge nach dem Einkommen der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Anzahl ihrer Kinder gestaffelt werden sollen.

Für den Besuch der Hermannsburger Kindergärten gelten mit Wirkung vom 01.07.2009 Elternbeiträge nach folgender Tabelle:

 

Stufen nach
Netto-Einkommen 
2 Personen
Haushalt 
3 Personen
Haushalt 
4 Personen
Haushalt 
5 Personen
Haushalt 
6 Personen
Haushalt 
Elternbeitrag 
Stufe I bis zu   1.218,00 €  1.546,00 €  1.812,00 €  2.128,00 €  2.435,00 €  66,00 € 
Stufe II bis zu   1.473,00 €  1.801,00 €  2.067,00 €  2.383,00 €  2.690,00 €  79,00 € 
Stufe III bis zu   1.728,00 €  2.056,00 €  2.322,00 €  2.638,00 €  2.945,00 €  92,00 € 
Stufe IV bis zu  1.983,00 €  2.311,00 €  2.577,00 €  2.893,00 €  3.200,00 €  105,00 € 
Stufe V bis zu  2.238,00 €  2.566,00 €  2.832,00 €  3.148,00 €  3.455,00 €  118,00 € 
Stufe VI ab  2.238,01 €  2.566,01 €  2.832,01 €  3.148,01 €  3.455,01 €  131,00 € 

 

Jeder Stufenunterschied beträgt 255,00 €

 

Erläuterung der Beitragsstaffel

Die Beitragsstaffel beruht auf Einkommensgrenzen, die unter Beachtung des § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in Verbindung mit § 20 Abs. 2 KiTaG und der Höchstbeiträge nach der Mietwerttabelle für die Gemeinde Hermannsburg festgelegt wurden.

 

Satzung

Hier [38 KB] steht Ihnen die "Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Hermannsburg" als pdf-Dokument zum Download zur Verfügung

 

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