Hermannsburg Rathaus Aktuelles Öffentliche Einrichtungen Vereine/Ehrenamt Service Im Notfall

Beitragsberechnung und Satzung

Benutzungsgebühren Kindertagesstätten

Die Neuregelung der Elternbeiträge für Kindergärten zum 01.01.1994 erfolgt aufgrund des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 16.12.1992 (Nds. GVBl. 49/92 S. 353 ff). Das Gesetz sieht vor, dass die Beiträge nach dem Einkommen der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Anzahl ihrer Kinder gestaffelt werden sollen.

Für den Besuch der Hermannsburger Kindergärten gelten mit Wirkung vom 01.01.2013 Elternbeiträge nach folgender Tabelle für einen Halbtagsplatz. Ganztagsplätze ergeben sich aus dem doppelten Halbtagsbeitrag.

Satzung

Die Kindergartensatzung finden Sie unter "Ortsrecht" im Hermannsburger Ratsinformationssystem