Beträge abbuchen lassen
vom eigenen Konto ist eine gute Sache, um mit Zahlungen nicht in Verzug zu geraten. Gerade bei Grundstücksabgaben, Hundesteuer oder Gewerbesteuer ist dieses Verfahren inzwischen sehr beliebt, weil nicht vor jeder Fälligkeit eine Zahlungsaufforderung verschickt wird und die Termine leicht in Vergessenheit geraten. Die fristgerechte Zahlung ist bei diesen Verfahren gewährleistet, eine Mahnung mit den leidigen Mahngebühren und eventuellen Säumniszuschlägen kann Sie also ab sofort nicht mehr erreichen.
Weiterer Vorteil ist, dass Sie nicht extra zur Bank laufen müssen und sich Zeit und Wege ersparen.
Wenn Sie nicht mehr möchten, dass Beträge von Ihrem Konto abgebucht werdensollen, genügt ein Anruf bei der Gemeinde Kasse Hermannsburg. Sie sehen also, dass Sie kein Risiko eingehen, weil Sie aus dem Einzugsverfahren jederzeit wieder "aussteigen" können.
Das Formular für die Einzugsermächtigung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Wenn Sie der Gemeinde Hermannsburg eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, wird Ihre Unterschrift benötigt. Der Abbuchungsauftrag kann daher nicht per E-Mail übermittelt werden, sondern muss auf "herkömmliche Art und Weise" (schriftlich) bei der Gemeinde Hermannsburg eingereicht werden.
