Regelmäßige Zahlungstermine
Berechnungszeitraum auf den Abgabebescheiden ist immer das Kalenderjahr.
Die Beträge werden jeweils vierteljährlich fällig und zwar wie folgt:
| Zeitraum | Fälligkeit |
| 1. Januar bis 31. März | 15. Februar |
| 1. April bis 30 Juni | 15. Mai |
| 1. Juli bis 30. September | 15. August |
| 1. Oktober bis 31. Dezember | 15. November |
Abweichend hiervon kann eine jährliche Zahlung der Grundstücksabgaben beantragt werden. Der Betrag wird dann in der Mitte des Jahres (am 1. Juli) fällig.
Die jährliche Zahlungsweise muss bis zum 30 September des Vorjahres bei der Gemeinde Hermannsburg beantragt werden.
Wenn sich Änderungen ergeben erhalten Sie einen neuen Bescheid. Hierin sind die Zahlungstermine (auch für zukünftige Jahre genannt. Dieser Bescheid gilt dann solange weiter, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten.
