Ordnungsangelegenheiten und Gewerbe
Aufgaben
Das Ordnungsamt regelt die Aufgaben der "Öffentlichen Ordnung".
Hierunter fallen z. B. die Erlaubnisse, Plakate oder Transparente aufzuhängen (Sondernutzungen) oder Getränke auf Veranstaltungen auszuschenken (Gestattungen).
Das Ordnungsamt verfolgt aber auch Ordnungswidrigkeiten und führt Maßnahmen der Gefahrenabwehr durch.
Selbständig Tätige müssen hier ihr Gewerbe an- bzw. um- oder abmelden.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erteilt allerdings das Einwohnermeldeamt.
| Ansprechpartner | Telefon |
| Frau Hildebrandt | 65-15 |
Termine für die Rentenberatung
Jeden 2. und 4. Dienstag des Monats findet in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in Raum 0.06 des Rathauses eine kostenfreie Rentenberatung statt.
Termine vereinbaren Sie bitte mit Frau Hildebrandt oder Frau Ebeling (Sozialabteilung)





