Standesamt
Aufgaben
Das Standesamt erledigt die im Personenstandsrecht vorgesehenen Aufgaben, d. h. in der Hauptsache die Führung des Personenstandsregisters und die Ausstellung von Personenstandsurkunden.
Die Hauptaufgaben sind demnach:
Geburten: Eintragung ins Geburtenregister und Ausstellung einer Geburtsurkunde
Schließung von Ehen oder Lebenspartnerschaften
Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde
| Ansprechpartner | Telefon |
| Frau Gebers | 65-12 |
| Herr Balke | 65-0 |



