Schiedsamt
der Gemeinde Hermannsburg
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ist in jeder Gemeinde ein Schiedsamt eingerichtet. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. In diese Zuständigkeit des Schiedsamtes fallen z.B. Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Weiterhin ist das Schiedsamt Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung und zuständig für die dort genannten Vergehen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Briefgeheimnis, Körperverletzung und Sachbeschädigung).
Schiedsperson in der Gemeinde Hermannsburg ist:
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